

Die einzigen ortsfesten Einrichtungen der Leihstation sind eine ausreichende Anzahl an Ladesäulen um alle Fahrzeuge zwischen den Fahrten aufladen zu können. Bei Leichtelektrofahrzeugen genügt dafür in der Regel ein Schuko-Anschluss, für die größeren Elektro-Pkw braucht es die üblichen, leistungsfähigeren Ladesäulen. Der Container selbst ist eine Sonderbauform zum Transport von Leichtelektrofahrzeugen mit seitlichen Klappen, die sowohl das Auffahren ermöglichen, als auch der Ladungssicherung dienen. Er ist symmetrisch zu seiner Längsachse konstruiert, es kann also von beiden Seiten ein- und ausgeparkt werden und es muss im Zuge der Flottenlogistik nicht zwischen "rechten" und "linken" Containern unterschieden werden.

Als Beispiel für dieses Konzept wurde der Renault Mobilize Duo gewählt. Als Nachfolgemodell des 2022 ausgelaufenen Renault Twizy ist der Mobilize Duo ist für ein Fahrzeug mit 80 km/h Höchstgeschwindigkeit ungewöhnlich kompakt: Auf einem Abrollcontainer von 7,5m Länge könnten fünf solche Fahrzeuge quer angeordnet werden. Werden Lkw mit Anhänger verwendet, so können zwei Container, also insgesamt 10 Leichtelektrofahrzeuge auf einmal überstellt werden, dafür ist das Auf- und Abladen mit Anhänger deutlich komplizierter und erfordert, dass zwischenzeitlich der Anhänger abgekuppelt wird und Container im Straßenraum zwischengeparkt werden.
Eine denkbare Alternative zu den am Markt erhältlichen Leichtelektrofahrzeugen und der Umstationierung mittels Abrollcontainern wären stapelbare Leichtelektrofahrzeuge. Solche könnten eine Umstationierung von 20 Fahrzeugen auf einmal mittels Sattelauflieger ermöglichen, müssten aber eigens zur Verwendung in Fahrzeugleihsystemen zur Marktreife entwickelt und produziert werden.
Weiter unten, im Abschnitt über Preismodelle ist beschrieben, wie sichergestellt wird, dass die Nutzer:innen auch tatsächlich jene Option (Leichtelektrofahrzeug, 5-Sitzer-Pkw oder öffentlicher Verkehr) wählen, die vorteilhaft für die Leihfahrzeuglogistik ist.
Eine weitere Verbesserung der Flottenlogistik könnte durch gezieltes Ridesharing erfolgen: Nutzer:innen, die (annähernd) gleichzeitig den gleichen Weg haben können miteinander fahren, wenn aus der Sicht der Flottenlogistik gerade in dieser Richtung eher weniger Fahrzeuge fahren sollten, oder getrennt, wenn eher mehr Fahrzeuge am Zielort als am Startort benötigt werden. Eine solche Integration von Carsharing und Ridesharing ist aber kein Kernelement von Carsharing 90|10, denn Carsharing 90|10 sollte nicht von der sozialen Akzeptanz von Ridesharing abhängig sein.

Die zweite Zielsetzung lautet, dass ein Marktanteil von 10% genügt, um das Leihsystem effizient betreiben zu können. Ausgehend wiederum vom Einzugsgebiet der kleinsten vorgesehenen Leihstation mit 100 Einwohner:innen wird also eine realistisch heterogene Untergruppe von 10 Nutzer:innen mit einem beispielhaften Mobilitäts-Tagesablauf angenommen. Ergänzt wird die Gruppe durch zwei Nutzer:innen, die außerhalb der Rasterzelle wohnen, diese aber zwecks bestimmter Aktivitäten besuchen:

Wenn die Leihstation 12 Stellplätze hat und nie weniger als 2 Fahrzeuge bereitstehen sollen ergibt sich aus den Ankunfts- und Abfahrtszeiten gemäß dem angenommenen Tagesablauf der Nutzer:innen, dass nie mehr als 7 Fahrzeuge an der Leihstation zusammenkommen, also immer mindestens 5 Stellplätze frei sind. Die Mindestzahl von zwei verfügbaren Fahrzeugen würde in diesem Beispiel nur für 20 Minuten am Tag erreicht, die meiste Zeit sind vier oder mehr Fahrzeuge verfügbar.
An der hier betrachteten kleinstmöglichen Beispiel-Leihstation (100 Einwohner:innen im Einzugsbereich, 10% Marktanteil) sind durchschnittlich 4,47 Fahrzeuge anwesend. Nimmt man an, dass die durchschnittliche Fahrt 20 Minuten dauert und rechnet diese Fahrzeiten je zur Hälfte der Quell-Leihstation und zur Hälfte der Ziel-Leihstation zu, so erhöht sich die unserer Beispiel-Leihstation und den in ihrem Einzugsgebiet wohnenden Nutzer:innen zuzurechnende Anzahl an Fahrzeuge auf 4,63. Bezogen auf 10 Nutzer:innen ist das ein wesentlich geringerer Wert als der in ländlichen und suburbanen Gebieten Österreichs übliche Motorisierungsgrad von 550 bis über 700 Pkw pro 1000 Einwohner:innen. Hinzu kommt, dass bei Carsharing 90|10 im Gegensatz zum individuellen Autobesitz zu einem erheblichen Anteil Leichtelektrofahrzeuge verwendet werden und somit pro Fahrzeug ein geringerer Ressourcenverbrauch vorliegt.
Bei der hier betrachteten kleinstmöglichen Beispiel-Leihstation werden von 4,63 der Leihstation zuzurechnenden Fahrzeuge am betrachteten Tag nur 2,63 tatsächlich genutzt, über 40% der Fahrzeuge sind reine Reservefahrzeuge für eine unerwartete zeitliche Nachfrageverteilung. Trotzdem würde, wenn jede Leihstation so wenig Nachfrage hätte wie diese, jedes Fahrzeug im Durchschnitt etwa 2,4 mal täglich verwendet. Je größer die Leihstationen sind und je mehr Nachfrage sie in ihrem Einzugsgebiet haben, umso geringer kann dieser Reservefahrzeuganteil sein: Erstens weil dann die Abweichungen im Tagesablauf einzelner Nutzer:innen weniger ins Gewicht fallen und zweitens weil es bei dichterer Besiedelung häufig weitere Leihstationen in fußläufiger Entfernung gibt auf die ausgewichen werden kann wenn die nächste Leihstation leer bzw. voll ist. Eine Bevölkerungsdichte von 100 Einwohner:innen pro km² bei einem Marktanteil (Modal-Split) von 10% repräsentiert also eine gute Untergrenze, ab der das vorgeschlagene Carsharing-Modell noch klar effizienter ist als der individuelle Pkw-Besitz. Berücksichtigt man aber, dass es sich bei 100 Einwohner:innen pro km² um eine Untergrenze handelt und die meisten Leihstationen ein dichter besiedeltes Einzugsgebiet aufweisen ergeben sich zwangsläufig noch wesentlich bessere Nutzungsintensitäten pro eingesetztem Fahrzeug.
10% mag auf den ersten Blick als ein (unrealistisch) hoher Marktanteil erscheinen, verglichen mit vitalen, hoch kompetitiven Märkten mit vielen Marktteilnehmer:innen wie beispielsweise der Automobil-Herstellermarkt. In diesem Fall sind die 10% allerdings der Modal-Split-Anteil einer (neuen) Art von Verkehrsmittel, nicht der Marktanteil eines Anbieters von mehreren, die ähnliche Produkte anbieten. Innerhalb des bislang inexistenten Marktes des hoch flexiblen ländlichen und suburbanen Carsharings besteht zu einem erheblichen Grad die Charakteristik eines natürlichen Monopols, sodass weniger von einem Wettbewerb unterschiedlicher Betreiber direkt um Kund:innen auszugehen ist, sondern eher von einem Wettbewerb um die Bedienung von Gebieten (Regulation oder öffentliche Dienstleistungsaufträge - siehe dazu auch den Abschnitt "Umsetzungsperspektiven")
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▲ Einleitung ▲ Innovative Flottenlogistik ▲ Nachfrageszenario ■ Arbeitsteilung mit öffentlichem Verkehr ▼ Anwendungsfälle & Preismodelle ▼ User Journey & Zielgruppen ▼ ökologischer & sozialer Mehrwert ▼ Umsetzungsperspektiven |
Der planmäßige öffentliche Linienverkehr erfüllt Rückgratfunktionen, denn er ist vor allem dann effizient und attraktiv, wenn lange Strecken zurückzulegen sind oder wenn viele Menschen zur gleichen Zeit am gleichen Weg in der gleichen Richtung unterwegs sind. Das betrifft sowohl den überregionalen, hauptsächlich per Bahn angebotenen Personenfernverkehr bis hin zu Hochgeschwindigkeitszügen, als auch Bahn- und Busverkehr auf regionalen Hauptachsen. Diese verbinden im Halbstunden- bis Stundentakt die regionalen Zentren untereinander sowie mit dazwischen an der jeweiligen Linie gelegenen größeren Dörfern. In den Hauptverkehrszeiten werden mit zusätzlichen Buslinien auch kleinere Ortschaften erschlossen um das Leihsystem von ungleichmäßigen Belastungen durch den Pendelverkehr zu entlasten.
Für Menschen, die keinen Führerschein haben oder aus gesundheitlichen Gründen selbst kein Fahrzeug lenken dürfen wird flächendeckend ein öffentlich zugänglicher Bedarfsverkehr, also beispielsweise ein Anrufsammeltaxi angeboten. Im Gegensatz zum planmäßigen öffentlichen Verkehr erreichen solche bedarfsgesteuerten Verkehrsangebote bei attraktiven (kurzen) Voranmeldefristen nur relativ schlechte Auslastungsgrade und verursachen umso mehr Kosten und Emissionen, je mehr sie in Anspruch genommen werden. Das flächendeckende, flexible und Attraktive Carsharing-Angebot trägt daher dazu bei, dass der Bedarfsverkehr nur von jenen Personen genutzt wird, die ihn brauchen, weil sie nicht Auto fahren können oder dürfen und nicht auch von jenen, die (erwünschterweise) kein Auto besitzen, sehr wohl aber eines lenken können.
In den meisten Regionen wäre es sinnvoll, das Angebot an planmäßigem öffentlichem Verkehr nach einer Einführung von Carsharing 90|10 und flächendeckendem öffentlich zugänglichem Bedarfsverkehr anzupassen: Buslinien mit wenigen über den Tag verteilten Fahrten sowie unübersichtliche und mit Umwegen behaftete Linienführungen wären einzustellen, das Angebot auf den Rückgratlinien hingegen zu verdichten und zu den Hauptverkehrszeiten Ergänzungslinien einzuführen.

Anstatt für Carsharing 90|10 ein separates Auskunfts- und Buchungssystem aufzubauen sollte das Angebot in bestehende Auskunfts- und Tickettingssysteme des öffentlichen Verkehrs integriert werden, sodass stets verglichen werden kann, welche Fahrtmöglichkeiten im planmäßigen öffentlichen Verkehr bestehen. Zeitkarten (Abos) sollten für planmäßigen öffentlichen Verkehr, Bedarfsverkehr und Carsharing90|10 gelten. Damit die Arbeitsteilung zwischen öffentlichem Verkehr und Carsharing 90|10 und damit auch die Flottenlogistik wie vorgesehen funktioniert sind Anreize nötig, damit sich die Nutzer:innen beispielsweise richtig zwischen kleinem und großem Fahrzeug entscheiden oder wo möglich und sinnvoll den öffentlichen Verkehr nutzen. Diese Anreize können je nach Rahmenbedingungen unterschiedlich gestaltet sein:
Als Kompromiss zwischen maximaler Zuverlässigkeit und Vorhersehbarkeit notwendiger Umstationierungen einerseits und spontaner Nutzbarkeit andererseits wäre es sinnvoll, Reservierungen zu ermöglichen, keinesfalls aber verpflichtend vorzusehen. Nicht genutzte Reservierungen verfallen kurz nach der vorgesehenen Abfahrt und den Nutzer:innen steht nur eine begrenzte Anzahl an kostenlosen Stornierungen pro Monat zu.
Eine User Journey für einen realistischen Beispielhaushalt ist hier als PDF abrufbar (öffnet in einem neuen Fenster).
Ein indirekter ökologischer Vorteil besteht darin, dass Carsharing 90|10 es erleichtert, Verbrenner-Pkw außer Betrieb zu nehmen weil man selbst im ländlichen und suburbanen Raum mobil bleiben kann ohne einen batterieelektrischen Pkw anzuschaffen, der wesentlich teurer ist als sein mit Diesel oder Benzin betriebener Vorgänger.
Auch der soziale Vorteil besteht zunächst in der Vermeidung der Pkw-Anschaffungskosten, also der Möglichkeit der vollwertigen sozialen Teilhabe im ländlichen und suburbanen Raum auch für Bewohner:innen, die sich keinen eigenen (Elektro-)Pkw leisten können. Zusätzlich wird dank des insgesamt geringeren Bedarfs an Batteriekapazität die Ausbeutung von Arbeitskräften in der Gewinnung von Batterierohstoffen sowie die Abhängigkeit von den Lieferländern reduziert.
Der Vorteil gegenüber autonom fahrenden Robotaxis besteht darin, dass die flächendeckende technische Machbarkeit von Carsharing 90|10 außer Zweifel steht und die Kosten zwar im aktuellen Konzeptstadium nicht bekannt sind, aber doch vergleichsweise einfach ermittelbar wären. Selbstfahrende Robotaxis sind zwar bereits in manchen Städten im Einsatz, die Bedingungen auf den Freilandstraßen des ländlichen und suburbanen Raums sind jedoch wesentlich herausfordernder und der Aufwand zur Digitalisierung des weitläufigen Straßennetzes ungleich höher als in einer städtischen Umgebung. Es ist also weiterhin durchaus möglich, dass autonom fahrende Robotaxis im ländlichen und suburbanen Raum auch langfristig technisch nicht machbar oder wesentlich teurer wären als Carsharing 90|10. Nachdem Carsharing 90|10 keine großen, langfristigen Investitionen erfordert kann es nach einigen Jahren gut durch autonome Robotaxis ersetzt werden, falls sich diese bis dahin flächendeckend durchgesetzt haben.
Der Vorteil gegenüber einem alleinigen Ausbau von planmäßigem und bedarfsgesteuertem öffentlichem Verkehr ist das bessere Verhältnis der Attraktivität des Verkehrsangebots zu den Kosten:
Ein Vorteil für die Stromnetze und die Energiewende besteht darin, dass die Ladevorgänge der Leihfahrzeuge besser an die Erfordernisse der Stromnetze und das Angebot an erneuerbarer Energie angepasst bzw. die Akkus der Leihfahrzeuge auch besser zur Stabilisierung der Stromnetze einschließlich bidirektionalem Laden eingesetzt werden können als batterieelektrische Fahrzeuge im Eigentum der Nutzer:innen. Dies ist möglich, weil die Fahrzeuge im Stillstand an den Leihstationen durchgehend an die jeweilige Ladesäule angeschlossen sind und weil bei mehreren an einer Leihstation bereitstehenden Fahrzeugen nicht jedes einzelne immer so schnell wie möglich voll aufgeladen werden muss. Im Gegensatz zur Fahrt mit dem eigenen Elektro-Pkw kann im Leihsystem ein Fahrzeug mit zur Neige gehender Batterieladung an jeder Leihstation gegen ein Fahrzeug mit höherem Ladestand getauscht werden. Dieser Kollateralnutzen relativiert den Nachteil, dass pro Fahrzeuganzahl relativ viele Ladesäulen benötigt werden. Dabei ist auch zu bedenken, dass die Elektroleichtfahrzeuge weniger Ladeleistung benötigen als die 5-Sitzer-Pkw und dass nicht für jedes einzelne angesteckte Fahrzeug gleichzeitig die maximale Ladeleistung bereitgestellt werden muss.
Nachhaltige Mobilitätslösungen sind für ländliche und suburbane Regionen nicht weniger wichtig, als für Großstädte. Verkehr im ländlichen Raum ist weniger auffällig als städtischer Verkehr, weil er sich über ein größeres Gebiet und ein weitläufigeres Straßennetz verteilt und weniger Kapazitätsprobleme (Stau, Parkplatzmangel) verursacht als innerstädtischer Verkehr. Bewohner:innen ländlicher Regionen legen aber größere Entfernungen zurück und dies mangels guter Alternativen zu einem viel größeren Anteil mit dem Auto: in den peripheren Bezirken Österreichs gemäß Mobilitätserhebung "Österreich unterwegs" legt die durchschnittliche Person an einem Werktag im Mittel 41 km zurück, in Wien lediglich 28 km. Davon werden von den Bewohner:innen peripherer Bezirke 63% mit dem Auto (als Lenker:in) zurückgelegt, von den Wiener:innen nur 37%. Die Bevölkerung der peripheren Bezirke macht 46% der Bevölkerung Österreichs aus, legt aber 56% aller Pkw-Lenker:innen-Personenkilometer zurück.
| öffentlicher Dienstleistungsauftrag | kommerzielle Initiative |
Rahmenbedingungen:
| Rahmenbedingungen:
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| Die öffentliche Hand passt das Fahrplanangebot im planmäßigen Linienverkehr an und schreibt den Betrieb von Carsharing 90|10 als öffentliche Dienstleistung aus (ggf. zusammen mit einer Neuausschreibung des planmäßigen Linienverkehrs) | Ein Unternehmen betreibt Carsharing 90|10 ohne Auftragsverhältnis zur öffentlichen Hand |
| Die Kosten für die Bereitstellung von Carsharing 90|10 trägt die öffentliche Hand, kann sie jedoch zumindest teilweise aus Nutzer:innenbeiträgen, Einsparungen im planmäßigen öffentlichen Verkehr, Einsparungen im Bedarfsverkehr sowie Entfall von Steuererleichterungen (Pendlerpauschale) finanzieren | Das Unternehmen betreibt Carsharing 90|10 auf eigenes Risiko, trägt also alle Kosten und finanziert diese aus Nutzer:innenbeiträgen |
Für etwaige Pilotumsetzungen wären geographisch isolierte Gebiete gut geeignet, etwa Inseln oder von Gebirgszügen, Flüssen oder Naturschutzgebieten abgegrenzte Gebiete. Ein Pilotgebiet, das in alle Richtungen im Straßennetz gut mit den umliegenden Regionen vernetzt ist hätte den Nachteil, dass für viele Fahrtrelationen Carsharing 90|10 nur deshalb keine Alternative zum eigenen Pkw ist, weil die Fahrt aus dem Gebiet hinaus führt.
Eine Pilotanwendung in einer touristischen Region hätte zwar die Vorteile, dass das Konzept breiter bekannt wird und aufgrund der Tourist:innen eine höhere Nachfrage besteht, zugleich wäre aber gerade deshalb die Aussagekraft des Versuchsbetriebs entsprechend eingeschränkt. Wenn sich der Tourismus jedoch wie in den meisten ländlichen Tourismusregionen auf eine Sommer- oder Wintersaison beschränkt ist der Betrieb abseits der Tourismussaison auch für nicht-touristische Regionen repräsentativ.
Quellen: